Elastische Verbindungen Brandschutz
Neben den brandschutztechnischen Anforderungen (bei Brandschutzklappen müssen die Flexiblen Stutzen „brennbar“ sein; bei Brandrauch-Steuerklappen müssen sie hinsichtlich der thermischen Belastbarkeit den selben Anforderungen wie sie an die Brandrauch-Steuerklappe gestellt werden entsprechen) wird für den Einsatz bei Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen eine Mindest-Bewegungslänge von 80 mm gefordert. Flexible Stutzen für Brandschutzklappen müssen darüber hinaus einen „lösbar“ (steckbar) ausgeführten Potentialausgleich besitzen um im Falle des Absturzes der angeschlossenen Leitung (im Brandfall) die BSK nicht zu belasten.